FAQ
FAQ für Immobilien in Kroatien
Ofner Immobilien
Ofner Immobilien ist für Ihre Wünsche da, wenn es um Immobilien in Kroatien geht. Wir sind Ihre Ansprechpartner für Neubauprojekte, gebrauchte Immobilien und den Immobilienerwerb sowie zu Sonderfragen wie Kaufvertrag und Grundbuch. Setzen Sie auf erfahrene Immobilien-Experten und Beratung in deutscher Sprache. Kontaktieren Sie uns bei Fragen rund um Immobilien am Meer.
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Neubauprojekte
Ofner Immobilien ist Ihr Partner vor Ort. Wir sind für sämtliche Fragen und Vorgänge rund um Neubauprojekte da – angefangen von der Prüfung der Bebaubarkeit von Grundstücken über Planungsgespräche mit Architekten, Einreichplanung bis zur Einholung sämtlicher nötigen Gutachten und der Bauaufsicht. Wir arbeiten mit zuverlässigen Partnern vor Ort eng zusammen.
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Gebrauchte Immobilie in Kroatien
Sie erhalten von uns umfangreiche Informationen, ohne selbst nach Kroatien reisen zu müssen. Wir senden Bilder und Luftaufnahmen und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Ist die passende Immobilie für Sie gerade nicht dabei, machen wir uns gerne für Sie auf die Suche. Die Besichtigung vor Ort erfolgt in deutscher Sprache. Durch unsere Partner im Land bieten wir Ihnen stets eine Reiher attraktiver Liegenschaften.
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Immobilienerwerb und Immobilienvermietung in Kroatien aus steuerlicher Sicht
Als natürliche oder juristische Person können Sie mit dem EU-Beitritt von Kroatien, der 2009 erfolgte, Immobilien im Land mit wenigen Ausnahmen genauso wie Staatsbürger erwerben. Für die Vertragsunterzeichnung benötigen Sie eine Steuernummer und OIB-Nummer (Obsonbni Identifkacijski Broj). Wir sind für alle Ihre Fragen da.
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Immobilienerwerb: Kroatische Grunderwerbsteuer oder Umsatzsteuer
Sowohl Grunderwerbsteuer als auch Umsatzsteuer sind in Kroatien vom Grundstückserwerber je nach Objekt zu entrichten. Allerdings werden jeweils nur die Grunderwerbsteuer ODER Umsatzsteuer fällig, es kommt zu keiner Doppelbelastung. Die kroatische Grunderwerbsteuer ist mit einer Höhe von drei Prozent beziffert, die Umsatzsteuer beläuft sich auf 25 Prozent. Welcher Steuersatz fällig wird, hängt von mehreren Faktoren ab, zu denen wir Sie gerne beraten.
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Immobilienvermietung in Kroatien
Sie sind als natürliche oder juristische Person berechtigt, Immobilien in Kroatien zu vermieten. Dabei hängt die Steuerbelastung für Vermieter von mehreren Faktoren ab – etwa ob Sie touristisch oder geschäftlich vermieten. Grundsätzlich sind Einkommenssteuer und Gewinnsteuer zu entrichten.
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Immobilienerwerb in Kroatien
In Kroatien sind kroatische und EU-Staatsangehörige gleichgestellt. Es gibt keine Einschränkungen für Liegenschaften, die sich im Baugebiet befinden, es sind keine Genehmigungen einzuholen. Es gibt jedoch Beschränkungen für Wald- und Forstgebiete sowie Landwirtschafts-Flächen, Neuerungen gibt es im Jahr 2023. Rechtsgrundlage ist das „Gesetz über das Eigentum und andere dingliche Rechte“. Die Abwicklung ähnelt der in Österreich, Unterschiede gibt es bei der Kaufpreiszahlung und der Kaufabwicklung.
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Grundbuch
Für den Erwerb einer Immobilie müssen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein, bei Rechtsgeschäften zählt dazu die Eintragung ins Grundbuch. Auch Änderungen müssen dem Grundbuch einverleibt werden. Es gilt der Prioritätsgrundsatz. Das bedeutet, wenn es mehrere Veräußerungsvereinbarungen gibt, erwirbt die Person, deren Eintragung am frühesten erfolgt ist, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wurden und im guten Glauben gehandelt wurde. Ranganmerkungen und Vormerkungen sind im Grundbuch möglich, eine OIB (Obsonbni Identifkacijski Broj) ist für eine Eintragung im Grundbuch Voraussetzung.
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Kaufvertrag
Für den Kaufvertrag ist Schriftform nötig. Die notarielle Beglaubigung ist nur für die Unterschrift des Verkäufers nötig, nicht für die des Käufers. Für Beglaubigungen durch einen österreichischen Notar ist eine Übersetzung durch einen beeideten Dolmetscher vorgeschrieben. Im Zuge der Verhandlungen kann ein Angeld, das später auf den Kaufpreis angerechnet wird, vereinbart werden. Kreditsicherheit kann durch Hypotheken nachgewiesen werden, das Pfandrechtssystem in Kroatien und Österreich beruht auf denselben Prinzipien.
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Praxis der Vertragsabwicklung
Eine treuhändische Abwicklung ist in Kroatien nicht vorgeschrieben noch üblich. Wir raten Ihnen, den Kaufpreis nicht vor Erfolgen der Grundbucheintragung zu entrichten. Beim Kauf von Wohnungen, die sich noch im Bau befinden, sind die Risiken sorgfältig abzuwägen, denn in Kroatien gibt es keine Regelung, die dem Bauträgervertragsgesetz entspricht. Die Vorlage eines Energiezertifikates ist für den Verkäufer verpflichtend. Der Liegenschaftskauf unterliegt der Mehrwertsteuer oder der Liegenschaftsverkehrsteuer (Grunderwerbsteuer) von drei Prozent des Marktwerts bei Liegenschaftserwerb.